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Entlastung Stromsteuer und Diesel

05.10.2025

Beispielrechnung Stromsteuer

Beide Anträge können nur noch Online über das Zollportal gestellt werden! Sowohl für den Antrag auf Agrardieselentlastung als auch den Antrag für die Stromsteuerentlastung gilt die Abgabefrist zum 31.12.2025.

Anders als beim Antrag auf Stromsteuerentlastung nach §9b StromStG können wir den Antrag auf Agrardieselentlastung mit einer Vollmacht von euch ohne Probleme im Zoll Online Portal stellen. Also schnell und unkompliziert!

Laut Hauptzollamt Itzehoe sind wir nicht berechtigt in Vertretung mit einer Vollmacht von euch den Antrag auf Stromsteuerentlastung nach §9b StromStG zu stellen. Diesen Antrag könnt nur ihr über euer eigenes Elsterzertifikat oder euer Steuerberater mit seinem Elsterzertifikat stellen. Wir können euch bei der Antragsstellung trotzdem unterstützen. Kommt hierzu gerne auf uns zu!

Wenn ihr die Anträge selbst stellen wollt und noch ein Elsterzertifikat beantragen müsst, empfiehlt es sich das Elsterzertifikat schnellstmöglich zu beantragen, da die Beantragung Online nicht direkt abgeschlossen wird, sondern ihr noch einen Brief per Post zugesendet bekommt. Da kann es durchaus zu Verzögerungen kommen. Zudem ist zu bedenken, das ihr ein Unternehmenszertifikat benötigt. Hier ein Link zur Beantragung des Zertifikats: https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess.

Aus der Erfahrung heraus gibt es bei der Beantragung viele Schwellen (richtige Steuernr., etc) zu beachten. Nach dem Erhalt des Zertifikats ist auch wichtig einmal alle Daten zu prüfen, die bei Elster hinterlegt sind. Die Korrektur der Daten bzw. die neu Beantragung des Zertifikats mit den richtigen Daten braucht auch seine Zeit!

Benötigt ihr Unterstützung bei den Anträgen auf Stromsteuer- bzw. Agrardieselentlastung, dann kommt gerne auf uns zu. Euer Ansprechpartner ist Marco Zemke (0481-8507712 oder zemke@mr-agrarnetz.de)

Info zur Stromsteuerentlastung: Die "normale" Entlastung beträgt je 1000 kWh (1 MWh) 5,13 Euro, die Entlastung für die Bezugsjahre 2024 und 2025 beträgt je MWh 20 Euro. Ein Selbstbehalt von 250 Euro ist mit anzurechnen. Das bedeutet, das ihr normalerweise den Antrag auf Stromsteuerentlastung erst ab ca. 50 MWh stellen könnt. In den Bezugsjahren 2024 und 2025 sinkt diese Grenze aber von 50 MWh auf 12,5 MWh. Eine kleine Beispielrechnung siehe Grafik.

Die offiziellen Infos zur Anpassung der Stromsteuer in den Bezugsjahren 2024 und 2025 findet ihr hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html

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