04.03.2024
Energieintensive landwirtschaftliche Betriebe können einen Teil der Stromsteuer rückvergütet bekommen.
Für die Rückvergütung gelten für die Bezugsjahre 2023 und ab 2026 wie gewohnt 5,13 Euro je MWh und ein Selbstbehalt von 250 Euro. Bei dieser Regelung liegt die Antragsschwelle bei 48.733 kWh Stromverbrauch je Jahr.
Für die Bezugsjahre 2024 und 2025 gilt eine Rückvergütung von 20 Euro je MWh und ein Selbstbehalt von 250 Euro. Bei dieser Regelung liegt die Antragsschwelle dann bei 12.500 kWh Stromverbrauch je Jahr.
Wir informieren euch gerne über die Antragstellung und übernehmen diese auch als Dienstleistung.
Bei Fragen zu dem Thema melde Dich gerne bei Marco Zemke. Du erreichst ihn unter der 0481 850 77 12 oder per Mail an zemke@mr-agrarnetz.de