05.06.2023
Aus aktuellem Anlass:
Vermehrt wird in der Presse über gestohlene Wärmepumpen berichtet. Schnell bewegen sich die Schäden hier im fünfstelligen Bereich.
Ist der Diebstahl von Wärmepumpen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Wir empfehlen dringend, dies zu überprüfen, denn:
☝Diebstahl ist häufig keine versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung. Etwaige Entschädigungsgrenzen für fest mit dem Gebäude verbundene Sachen reichen idR. für Wärmepumpen nicht aus oder die Bedingungen könnten veraltet sein und Wärmepumpen nicht „kennen“.
☝Der Einbau einer Wärmepumpe kann vom Versicherer als anmeldepflichtige bauliche Veränderung angesehen werden. Bleibt die Meldung aus, kann die Leistung verweigert werden.
Lassen uns gemeinsam Deinen Vertrag überprüfen!
Dein Ansprechpartner bei der MRVV: Matthias Greiner! Du erreichst ihn unter der 0151-44342700 oder per Mail an m.greiner@mrvv.de