05.08.2026
Ergänzung zu § 25 Absatz 2 GefStoffV
Um die Hygiene von Futtermitteln oder hergestellten Lebensmitteln sicherzustellen benötigten landwirtschaftliche Betriebe bis Oktober 2021 keine Sachkunde um Biozidprodukte wie z.B. Rodentizide auszubringen.
Die aktuell gültige Frist um einen Sachkundenachweis zum Ausbringen von Bioziden zu erlangen wurde jetzt vom 28.07.2027 auf den 28.07.2030 verlängert.