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§10c EEG 2023 - geringfügiger Verbrauch von Solaranlagen

05.07.2026

10c EEG 2023 - Verbrauch von PV Anlagen

Für PV Anlagen mit eigenem Stromzähler, welche sich in der Volleinspeisung befinden, fallen oft separate Zählergrundgebühren an, wenn die Wechselrichter zum Hochfahren Strom aus dem Netz beziehen. Es ist aber möglich, die Grundgebühr für den separaten PV Einspeisezähler zu umgehen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 

  • die PV Anlage ist eine Volleinspeisungsanlage,
  • max. installierte Leistung von 99,9 Kilowatt,
  • die Anlage ist an oder in einem Gebäude verbaut.
  • die PV Anlage verfügt über einen eigenständigen Zähler für Einspeisung und Bezug ("PV Zähler"),
  • im selben Gebäude gibt es einen weiteren Zähler über den Strom bezogen wird ("Haushaltszähler"),
  • Solaranlagenbetreiber muss identisch mit dem Verbraucher der sonstigen Strommengen sein,
  • der Anlagenbetreiber muss dies verlangen.

Diese Regelung

  • gilt für Neuanlagen und Bestandsanlagen.
  • ist nur für Strommengen anwendbar, welche seit dem 16. Mai 2024 bezogen worden sind.

Die erforderliche Erklärung des Anlagenbetreibers ist an den zuständigen Netzbetreiber formlos zu richten.

In dieser Erklärung sollten der PV Zähler und der Haushaltzähler mit Zählernummer benannt werden, um dem Netzbetreiber die Zuordnung, gerade bei mehreren Zählern, zu erleichtern. 

Sobald die Bestätigung des Netzbetreibers vorliegt, welcher PV Einspeisezähler welchem Bezugsstromzähler zugeordnet ist, könnt ihr euch an euren Versorger richten um den PV Zähler von der Grundgebühr befreien zu lassen. 

Der Stromverbrauch des PV Zählers wird dann ohne Anrechnung der Grundgebühr abgerechnet. 

Kompliziert wird es etwas, wenn der Versorger des PV Zählers und der Versorger des Haushaltszählers nicht der Selbe sind. Hier muss dann mit beiden Versorgern gesprochen werden wie der PV Zähler von der Grundgebühr befreit betrieben werden kann. 

Bei Fragen zu dem Thema wendet euch an Martje Haß oder Marco Zemke unter 0481-850770 oder per Mail an strom@mr-agrarnetz.de.

 

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