05.07.2026
Für PV Anlagen mit eigenem Stromzähler, welche sich in der Volleinspeisung befinden, fallen oft separate Zählergrundgebühren an, wenn die Wechselrichter zum Hochfahren Strom aus dem Netz beziehen. Es ist aber möglich, die Grundgebühr für den separaten PV Einspeisezähler zu umgehen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Diese Regelung
Die erforderliche Erklärung des Anlagenbetreibers ist an den zuständigen Netzbetreiber formlos zu richten.
In dieser Erklärung sollten der PV Zähler und der Haushaltzähler mit Zählernummer benannt werden, um dem Netzbetreiber die Zuordnung, gerade bei mehreren Zählern, zu erleichtern.
Sobald die Bestätigung des Netzbetreibers vorliegt, welcher PV Einspeisezähler welchem Bezugsstromzähler zugeordnet ist, könnt ihr euch an euren Versorger richten um den PV Zähler von der Grundgebühr befreien zu lassen.
Der Stromverbrauch des PV Zählers wird dann ohne Anrechnung der Grundgebühr abgerechnet.
Kompliziert wird es etwas, wenn der Versorger des PV Zählers und der Versorger des Haushaltszählers nicht der Selbe sind. Hier muss dann mit beiden Versorgern gesprochen werden wie der PV Zähler von der Grundgebühr befreit betrieben werden kann.
Bei Fragen zu dem Thema wendet euch an Martje Haß oder Marco Zemke unter 0481-850770 oder per Mail an strom@mr-agrarnetz.de.