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Pflanzenschutzmittelkartell

24.03.2022

Schadensersatz einklagen

Pflanzenschutzmittelkartell

Landwirte und Landwirtinnen haben die Möglichkeit, ihren Schaden auf Grund möglicherweise überhöhter Preise bei Pflanzenschutzmitteln gegenüber den Kartellanten geltend zu machen.

Hintergrund: Das Bundeskartellamt hat in mehreren Entscheidungen von Anfang 2020 (Az. B10-22/15) gegen mindestens acht Pflanzenschutzmittelgroßhändler in Deutschland Bußgelder in Höhe von insgesamt 157 Millionen Euro verhängt. Diese Großhändler haben zwischen 1998 und März 2015 kartellrechtswidrige Vereinbarungen über einheitliche Preislisten, Rabatte und Verkaufspreise gegenüber Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen, sowie Endkunden und Endkundinnen getroffen. Erste Schätzungen von Ökonomen und Ökonominnen gehen von kartellbedingten Preisaufschlägen von über 21 % und einem Gesamtschaden durch das Kartell von über 11 Mrd. Euro aus.

Eine auf das Kartellrecht spezialisierte Kanzlei bietet in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer klagewilligen Landwirten und Landwirtinnen die Möglichkeit, ihren Schaden im Rahmen einer Klägergemeinschaft geltend zu machen, ohne dabei ein Kostenrisiko einzugehen. Dafür erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall und nach Abzug der Kosten eine von der Schadenshöhe abhängige Provision in Höhe von rund 17 % bis 33 %. Nach Abzug der Provision wird der verbleibende Betrag den Landwirten und Landwirtinnen ausgezahlt. Der Prozessfinanzierer trägt das gesamte Kostenrisiko, auch dann, wenn der Prozess verloren wird. Betroffen sind Käufe von Pflanzenschutzmitteln aus der Zeit von 1998 bis 2015 (zwischen 1998 und 2006 könnten noch Verjährungsfristen greifen).

Landwirte und Landwirtinnen müssen den Schaden im Idealfall durch Rechnungen nachweisen, oder Bescheinigungen vom Landhandel über den Pflanzenschutzmittelbezug vorlegen. Gegebenenfalls können auch von Steuerberatern und Steuerberaterinnen bestätigte Jahresabschlüsse eingereicht werden. Die Schadensersatzansprüche können im Rahmen einer Hofübergabe auf Hofübernehmer und Hofübernehmerinnen übertragen werden.

Bei Interesse an dem Pflanzenschutzmittelkartell und weiteren Informationen steht Dir Thies Siebels gerne zur Verfügung. Du erreichst ihn telefonisch unter der der 0481-85077-13.

Bitte beachte, dass die Registrierung bis 30.06.2022 erfolgen muss.

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