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Redispatch 2.0

05.01.2026

Redispatch 2.0

Redispatch 2.0 ist für Betreiber von Erzeugungsanlagen (EEG, KWK, Speicher) mit einer installierten Leistung von über 100 kW verpflichtend, seit seiner vollständigen Einführung im Juni 2022. Auch steuerbare Anlagen unter 100 kW können betroffen sein, wenn der Netzbetreiber die Fernsteuerung benötigt. Betreiber müssen Stammdaten melden und können ihre Pflichten an einen Einsatzverantwortlichen (EiV) und an einen Betreiber der technischen Ressourcen (BTR) abgeben, um Daten auszutauschen und eine Entschädigung bei Abregelung zu erhalten.

Wer ist betroffen?

  • Anlagen > 100 kW: Alle Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG), KWK-Anlagen und Stromspeicher.
  • Anlagen < 100 kW: Wenn diese technisch fernsteuerbar sind.

Was sind die Pflichten?

  • Datenübermittlung: Stammdaten, Planungsdaten und Nichtverfügbarkeiten müssen an den Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Technische Fähigkeit: Die Anlagen müssen technisch in der Lage sein, bei Bedarf abgeregelt oder hochgeregelt zu werden (Anknüpfung an bestehende Technik).
  • Rollenübernahme: Sie müssen einen Einsatzverantwortlichen (EiV) und einen Betreiber der technischen Ressourcen (BTR) bestimmen. 

Was passiert bei einer Abregelung?

  • Bei einer Abregelung im Netzengpassfall werden Sie vom Netzbetreiber entschädigt (Vergütung für Einnahmeausfälle).

 

Wir koordinieren die Rollenübernahme des Einsatzverantwortlichen (Eiv) und des Betreibers der technischen Ressourcen (BTR) mit einem langjährigen Partner.

Fällt eure Anlage unter die Redispatch 2.0 Regelung und ihr habt noch keinen EiV bzw. BTR ausgewählt oder seid mit eurem aktuellen Anbieter unzufrieden? Dann nehmt gerne Kontakt zu Martje Haß (0481-850770 oder strom@mr-agrarnetz.de) auf.

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