11.04.2025
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 20/2025 vom 27.02.2025 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen > 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis Dithmarschen vom 27.02.2025 wird hiermit aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung tritt am 10.04.2025 in Kraft.